Online Scheidung,  Rechtsanwälte Engelmann | Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Online-Scheidung

„Online scheiden lassen – unkompliziert, schnell und günstig“

Das ist eine Aussage, die in unserem digitalen Zeitalter immer häufiger beworben wird. Die Vorstellung klingt verlockend.  Mit einem Klick von zu Hause die bestehende Ehe auflösen. Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Bei der Ehescheidung handelt es sich um ein komplexes Verfahren, in dem viele Punkte geregelt werden müssen, die für das ganze spätere Leben von Bedeutung sein können. Jede Ehescheidung ist anders, denn es geht immer um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines jeden Einzelnen.

Nach § 1564 Satz 1 BGB kann eine Ehe nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) besteht Anwaltszwang, § 114 Absatz 1. Der Antragsteller muss sich eines Rechtsanwaltes bedienen, um bei dem Familiengericht einen zulässigen Scheidungsantrag stellen zu können.

Häufig ist von einer „einvernehmlichen Scheidung“ die Rede. Darunter ist zu verstehen, dass sich die Ehegatten darüber einig sind, sich scheiden lassen zu wollen. In einem solchen Fall können Kosten gespart werden, da lediglich der Antragsteller anwaltlich vertreten ist. Es fällt nur eine Rechtsanwaltsgebühr an, die sich die geschiedenen Eheleute nach der Scheidung teilen können.

Grund für den Anwaltszwang ist allein der Schutz beider Ehegatten.

Weiterhin schreibt der § 128 FamFG vor, dass das Familiengericht grundsätzlich zur Anhörung beider Ehegatten verpflichtet ist. Im Scheidungsrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz. Der Familienrichter(in) muss sich davon überzeugen, dass die Ehe der Beteiligten nach den Vorschriften des Gesetzes gescheitert ist. Eine Gerichtsverhandlung gibt es in allen Scheidungsverfahren.

Natürlich ermöglicht es uns das digitale Zeitalter, dass Abläufe schneller und effizienter gestaltet werden. Sollten Sie an einer sogenannten „Online-Scheidung“ interessiert sein, können Sie uns vorab alle Unterlagen per Mail zukommen lassen. Ein Formular finden Sie unter Kontaktformular. Gerne können die Beratungen auch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Die Ehescheidung vor dem Computer zu vollziehen, bleibt weiterhin nicht möglich.

Unserer Kanzlei ist es ein Anliegen, dass jeder Mandant individuell betreut wird. Wir möchten darauf hinweisen, dass im Vorfeld einer Ehescheidung bestenfalls ein persönlicher Kontakt mit unserer Mandantschaft bestand. Das gemeinsame Auftreten vor dem Familiengericht sollte dabei nicht unterschätzt werden.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema „Online-Scheidung“ haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Es gehört zu unserer Maxime, Sie in Ihrer Ehescheidung bestmöglich zu unterstützen.