Online Scheidung,  Rechtsanwälte Engelmann | Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Online-Scheidung

„Online scheiden lassen – unkompliziert, schnell und günstig“

Das ist eine Aussage, die in unserem digitalen Zeitalter immer häufiger beworben wird. Die Vorstellung klingt verlockend.  Mit einem Klick von zu Hause die bestehende Ehe auflösen. Ist das rechtlich überhaupt möglich?

Bei der Ehescheidung handelt es sich um ein komplexes Verfahren, in dem viele Punkte bedacht werden müssen, die für das ganze spätere Leben von Bedeutung sein können. Jede Ehescheidung ist individuell, denn es geht immer um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines jeden Einzelnen.

Nach § 1564 Satz 1 BGB kann eine Ehe nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen besteht Anwaltszwang, § 114 Absatz 1 FamFG. Der Antragsteller muss sich eines Rechtsanwaltes bedienen, um einen zulässigen Scheidungsantrag stellen zu können.

Häufig ist von einer „einvernehmlichen Scheidung“ die Rede. Darunter ist zu verstehen, dass sich die Ehegatten verständigt haben, sich scheiden zu lassen. In einem solchen Fall können Kosten gespart werden, da lediglich der Antragsteller anwaltlich vertreten sein muss. Es fällt einseitig eine Rechtsanwaltsgebühr an, die sich die Beteiligten nach der Scheidung teilen können. Wir empfehlen diesbezügliche Absprachen im Vorfeld. 

Natürlich ermöglicht es uns das digitale Zeitalter, dass Abläufe schneller und effizienter gestaltet werden. Sollten Sie an einer sogenannten „Online-Scheidung“ interessiert sein, können Sie uns vorab alle Unterlagen per Mail zukommen lassen. Bitte suchen Sie den Weg zu uns über das  Kontaktformular. Gerne können die Beratungen auch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Die Ehescheidung ohne Rechtsanwalt zu vollziehen, ist weiterhin nicht möglich.

Ein Anliegen unserer Kanzlei ist es, dass jeder Mandant individuell betreut wird. Wir weisen darauf hin, dass im Vorfeld einer Ehescheidung ein persönlicher Kontakt für empfehlenswert erachtet wird. Das gemeinsame Auftreten vor dem Familiengericht sollte zudem nicht unterschätzt werden.