Rechtsanwälte Engelmann, unsere Schwerpunkte | Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht

Im Mietrecht sind wir auf die Vertretung von Vermietern spezialisiert, da Rechtsanwältin Melerowicz-Engelmann die stellvertretende Vorsitzende des Haus- und Grundstückseigentümervereins Oranienburg ist.

Mietverträge

Bei der Erstellung von Mietverträgen können wir individuell auf Ihre Wünsche eingehen. Das Mietrecht ist durch eine sich stetig fortentwickelnde Rechtsprechung gekennzeichnet.
In jedem Fall empfehlen wir eine schriftliche Vereinbarung, sofern nicht ein gesetzlicher Formzwang besteht. Bei einem Mietverhältnis handelt es sich um eine komplexe vertragliche Regelung. Vermieter und Mieter werden über einen längeren Zeitraum vertraglich gebunden und der finanzielle Aspekt ist nicht unwesentlich. Die Praxis zeigt, dass sich Streitigkeiten vor den zuständigen Amts- und Landgerichten über Jahre erstrecken können, weshalb es geboten ist, dem bereits mit einem fundierten Vertragswerk zu begegnen.

Kündigung

Eine Kündigung hat form- und fristwahrend gegenüber dem Mieter bzw. allen Mietern zu erfolgen. Welche Kündigungsfrist Anwendung findet, ist gesetzlich geregelt. Es müssen spezielle Formalitäten gewahrt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Kündigungsschreiben oder werden anwaltlich für Sie tätig.

Sehr häufig beraten wir unsere Mandanten zu den Fällen des Eigenbedarfs. Eine Eigenbedarfskündigung muss mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine ordentliche Kündigung des Vermieters ist zulässig, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, welches insbesondere vorliegt, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.

Gleich wichtig sind Fragen der Mieterhöhung. Viele Besonderheiten und Fristen gilt es zu berücksichtigen und die Pflicht des Vermieters, die Erhöhung der Miete zu erläutern stellt häufig eine Herausforderung dar.

Mietaufhebungsvereinbarungen

Sofern sich die Parteien über die Beendigung des Mietverhältnisses einig sind, kann eine Mietaufhebungsvereinbarung geschlossen werden. In diesem Vertrag können alle Rechte und Pflichten abschließend geregelt werden. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit und es ist alles zu bedenken, was mit einem einvernehmlichen Auseinandergehen der Parteien von Belang ist.

Räumungsklagen

Sofern der Mieter trotz Kündigung nicht aus der Wohnung auszieht, ist die Räumungsklage für den Vermieter häufig das letzte Mittel, um seine Rechte durchzusetzen. Erst mit einem rechtskräftigen Urteil ist der Vermieter berechtigt, die Zwangsräumung zu betreiben. Bezüglich der Räumung und Herausgabe eines Mietobjektes gilt es, die prozessrechtlichen Feinheiten zu beachten und Sie auf die Besonderheiten, wie z. Bsp. die gleichzeitige Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die Wahl der Vollstreckungsmethode oder die Kosten und das zeitliche Geschehen aufmerksam zu machen.