Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.
Die Gebühren eines Anwalts hat grundsätzlich zunächst der zu zahlen, der den Anwalt beauftragt. Unter bestimmten Umständen werden diese Gebühren nach Verfahrensbeendigung dem Mandanten erstattet. So etwa, wenn durch ein obsiegendes Urteil dem Gegner die Kosten insgesamt oder quotenmäßig auferlegt werden. Hiervon zum Teil ausgenommen sind Kosten in familien- und arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; kurz RVG. In diesem sind die unterschiedlichen Gebühren und deren Höhe aufgeführt. Ein Rechtsanwalt ist in seiner Tätigkeit an die Gebührentabelle gebunden. Es ist nicht standesgemäß, wenn er eine Gebühr verlangt, die deutlich unter der gesetzlichen Regelung liegt. Unabhängig davon kann er mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung schließen.
Es ist nicht unser Anliegen, gerichtliche Verfahren zu führen, um die Kosten in die Höhe zu treiben.
Die Beratungsgebühr nach dem RVG:
Wie hoch die Gebühren eines Anwalts bei einer Beauftragung ausfallen können, teilen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen bei telefonischer Kontaktaufnahme mit. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Büro.