Wissenswertes von Rechtsanwälte Engelmann | Familienrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Die Gebühren eines Rechtsanwalts hat grundsätzlich zunächst derjenige zu zahlen, welcher ihn beauftragt. Unter bestimmten Umständen werden diese nach Verfahrensbeendigung dem Mandanten (anteilig) erstattet. So etwa, wenn durch ein obsiegendes Urteil dem Gegner die Kosten insgesamt oder quotenmäßig auferlegt werden. In familien- und arbeitsgerichtlichen Verfahren gelten zum Teil Sondervorschriften. 

Abgerechnet wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; kurz RVG. In diesem sind die unterschiedlichen Kosten und deren Höhe aufgeführt. Ein Rechtsanwalt ist in seiner Tätigkeit an die Gebührentabelle gebunden. Unabhängig davon können Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Es ist nicht unser Anliegen, gerichtliche Verfahren zu führen, um die Einnahmen zu steigern. Wir wollen gewinnen, weshalb wir die Erfolgsaussichten in den Vordergrund unserer Tätigkeit stellen.

Wie hoch unsere Gebühren ausfallen könnten, kalkulieren wir Ihnen gern, um auch auf diese Weise Vertrauen zu schaffen. Erste Hinweise erhalten Sie von unseren qualifizierten Mitarbeiterinnen.