
Rechtsanwälte Engelmann
Kompetenz durch Erfahrung und stetige Weiterentwicklung
Als Schwerpunkte sind wir in den Bereichen des Familien-, Arbeits- und Erbrechts tätig. Die Qualifikation in den unterschiedlichen Rechtsbereichen ermöglicht eine vielschichtige Beratung und schließt darüberhinausgehende Tätigkeiten nicht aus. Wir arbeiten eng mit Notaren zusammen und empfehlen auch weiter, sofern wir selbst nicht helfen können.
Rechtsanwalt Dr. Engelmann ist seit 1994 tätig. Im Schwerpunkt betreut er das Arbeits- und Erbrecht. Er führt den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“.
Rechtsanwältin Melerowicz-Engelmann gründete im Jahre 1991 die Kanzlei und war Mitbegründerin des „Haus- und Grundeigentümervereins Oranienburg e.V.“. Sie ist „Fachanwältin für Familienrecht“. Da sie dieses Rechtsgebiet seit 2022 ausschließlich bearbeitet, hat RAin Melerowicz-Engelmann mit Beendigung ihrer Funktion als 2. Vorsitzende des „Haus- und Grundeigentümervereins Oranienburg e.V.“ den Titel „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ in 2025 abgelegt.
Rechtsanwältin Speth vertritt Mandantinnen und Mandanten ausschließlich im Familienrecht. Sie ist gleichermaßen „Fachanwältin für Familienrecht“.

Christine Melerowicz – Engelmann
Rechtsanwältin

Dr. Frank Engelmann
Rechtsanwalt

Franziska Speth
Rechtsanwältin


